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Wohnmobilisten, unsere Campingplätze heißen Sie willkommen!
In der Region Evolène sind Wohnmobile nur auf Campingplätzen erlaubt. Das Parken außerhalb dieser für Wohnmobile vorgesehenen Plätze wird gemäß Artikel 54 der Gemeindeordnung mit einer Geldstrafe von CHF 500,00 belegt:
"Zelten, Caravaning und ähnliches ist außerhalb der von der Behörde ausdrücklich als solche bezeichneten Plätze verboten."
Bei Zuwiderhandlung werden Sie mit einem Bußgeld belegt, und Ihr Aufenthalt wird Sie viel mehr kosten als eine Nacht auf dem Campingplatz, wo Sie alle notwendigen Annehmlichkeiten und alle Hilfe genießen, die Sie im Falle eines unerwarteten Ereignisses benötigen.
Hier finden Sie die Informationsbroschüre : Informationsbroschüre